Haushaltshilfe nach der Schwangerschaft

Wann steht Ihnen die Haushaltshilfe nach der Geburt zu?

Nach der Entbindung besteht zunächst kein weiterer Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Eine Mehrleistung für die ersten Tage danach liegt im Ermessen Ihrer Krankenkasse und kann von Ihnen individuell erfragt werden. Besteht nach der Geburt jedoch eine medizinische Indikation, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Die Leistung wird gewährt, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine sonst im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.


Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft benötigen?

Setzen Sie sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung wenn Sie nach der Geburt aufgrund von Krankheit oder einem Unfall Hilfe im Haushalt benötigen, kann die Krankenkasse eine Zuzahlung von 10% der Kosten, max. jedoch 10 € pro Tag, berechnen.

 

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