Haushaltshilfe während der Entbindungs Zeit

 

Wann steht Ihnen die Haushaltshilfe zu?

Während eines Aufenthalts im Krankenhaus, in diesem Fall aufgrund einer stationären Geburt, haben Sie Anspruch auf die reguläre Haushaltshilfe. Diese Leistung gilt sowohl für eine stationäre Entbindung als auch für eine Hausgeburt. Der Anspruch besteht, wenn aufgrund der Entbindung die Fortführung des Haushalts nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann. Im Unterschied zur Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V Absatz 1 oder 2 ist es bei der Haushaltshilfe bei Entbindung nicht erforderlich, dass ein weiteres Kind im Haushalt lebt.


Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Haushaltshilfe während der Entbindungs Zeit benötigen?

Um während der Entbindung eine Haushaltshilfe an Ihrer Seite zu haben, ist es von Bedeutung, den Antrag auf eine Haushaltshilfe rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten die Möglichkeit, diesen Antrag online herunterzuladen. Alternativ können Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse informieren, wo genau Sie den Antrag erhalten können. Nach erfolgreicher Bewilligung des Antrags stehen wir Ihnen während der Entbindungszeit in Ihrem Haushalt zur Seite und übernehmen die alltäglichen Aufgaben, um Sie zu entlasten. Dadurch können Sie sich voll und ganz auf die Geburt und die aufregende erste Zeit danach konzentrieren.

Startseite


 
 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Infos