Haushaltshilfe ohne Kind
Wenn sie kein eigenes Kind versorgen müssen, Sie aber Ihren Haushalt wegen schwerer Krankheit oder oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterführen können
Voraussetzung ist,
- dass keine Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 vorliegt
- keine weitere Person im Haushalt lebt, von der Sie unterstützt werden können
Anspruchsdauer: In der Regel vier Wochen
Für Hilfen im Haushalt ist neben dem genehmigten Kassen-Antrag eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Ihr behandelnder Arzt bestätigt darin, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen.