Haushaltshilfe ohne Kind

Wenn sie kein eigenes Kind versorgen müssen, Sie aber Ihren Haushalt wegen schwerer Krankheit oder oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterführen können

Voraussetzung ist, 

  • dass keine Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 vorliegt 
  • keine weitere Person im Haushalt lebt, von der Sie unterstützt werden können        

       

Anspruchsdauer: In der Regel vier Wochen 

      

Für Hilfen im Haushalt ist neben dem genehmigten Kassen-Antrag eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Ihr behandelnder Arzt bestätigt darin, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen.                                                                                             


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