Haushaltshilfe mit Kind gemäß §38 SGB V / § 24 SGB V auf ärztliche Verordnung
Lebt in ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahre (AOK 14 Jahren) oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, können Sie bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen und, falls Sie kein anderer Haushaltsteilnehmer unterstützt.
Den Anspruch darauf erhält man unter den folgenden Bedingungen:
Wenn sie...
- vollstationär behandelt werden oder Ihr Kind zur Behandlung in ein Krankenhaus begleiten müssen
- wegen einer Reha-Maßnahme den Haushalt nicht selbst führen können
- den Haushalt aufgrund einer schweren Krankheit nicht weiterführen können
- den Haushalt nach der Geburt oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht weiterführen können